alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen?12 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü581212
Datum07.09.2009 19:03      MSG-Nr: [ 581212 ]7716 x gelesen

Hallo!

Link: Dr. Tod zersägt usw.

Zitat aus dem Artikel:

>>Oberbürgermeister Kurt Gribl von der CSU ließ den Ausstellungsraum daraufhin von der Feuerwehr sperren und sprach gegen den Leichen-Plastinator ein Zwangsgeld von 10.000 Euro aus.<<

Mir kommt es etwas unkonventionell vor, dass die Feuerwehr hier gemäß der Angaben quasi als Exekutivorgan eingesetzt wurde. Gibt es dazu weitere Informationen?

Oder hat das damit zu tun, dass verbeamtete Berufsfeuerwehrleute rechtlich sauber auch so eine Funktion erhalten können / auf Anordnung ausführen müssen?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 07.09.2009 19:03 Jose7f M7., Bad Urach
 07.09.2009 20:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.09.2009 20:53 ., Westerwald
 07.09.2009 21:28 Denn7is 7B., Gerlingen
 07.09.2009 21:45 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 07.09.2009 21:50 ., Westerwald
 07.09.2009 21:53 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 07.09.2009 21:57 ., Westerwald
 07.09.2009 22:05 Jose7f M7., Bad Urach
 07.09.2009 22:16 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.09.2009 08:43 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 07.09.2009 22:20 Magn7us 7H., Pöttmes

0.172


Sperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt