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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen? | 12 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 581212 | ||
Datum | 07.09.2009 19:03 MSG-Nr: [ 581212 ] | 7716 x gelesen | ||
Hallo! Link: Dr. Tod zersägt usw. Zitat aus dem Artikel: >>Oberbürgermeister Kurt Gribl von der CSU ließ den Ausstellungsraum daraufhin von der Feuerwehr sperren und sprach gegen den Leichen-Plastinator ein Zwangsgeld von 10.000 Euro aus.<< Mir kommt es etwas unkonventionell vor, dass die Feuerwehr hier gemäß der Angaben quasi als Exekutivorgan eingesetzt wurde. Gibt es dazu weitere Informationen? Oder hat das damit zu tun, dass verbeamtete Berufsfeuerwehrleute rechtlich sauber auch so eine Funktion erhalten können / auf Anordnung ausführen müssen? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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