Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Sicherheitsgurte | 39 Beiträge |
Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 583977 |
Datum | 25.09.2009 00:04 MSG-Nr: [ 583977 ] | 15512 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Ulrich Cimolinosteht wo?
In den Prüfvorschriften der Hersteller. Und zwar gibt jeder der bei uns vertretenen Hersteller dies so an.
Geschrieben von Ulrich Cimolino Hast Du eine Ahnung, wie der übliche Hersteller von Fw-Gurten so situiert ist?
Ich reden von PSA Auffanggurten.
Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn mir ein Hersteller sagt, dass wir seinen Helm nicht mehr mit den Nummern der Wachen oder den Streifen der Führungsebenen kennzeichnen dürfen, dann wird dieser ausgesondert und ein anderer Hersteller gewählt.)
Das funktioniert aber nur wenn du einen Hersteller findest der dir das nicht verbietet. Im Bereich der PSA ist mir kein Hersteller bekannt der eine Beschriftung mit Edding und ähnlichem zulässt.
Geschrieben von Ulrich Cimolino Echt?
Bisher dachte ich, dass für den Fw-Gurt als "Sachkundiger" zur Geräteprüfung der Gerätewartlehrgang reicht...
Wie gesagt ich rede hier von PSA und für die ist der 4 Tageslehrgang nach BGG906 erforderlich. Der Prüfungsablauf ist gleich, nur die Ausbildung des Sachkundigen ist eine andere. Hier wäre gegebenenfals mal die zuständige Unfallkasse zu befragen.
Geschrieben von Ulrich Cimolino Deine Auffassung ist m.E. ggf. von zuviel Ahnung geprägt und überzogen... Hm seit wann ist es zuviel, wenn man die vorgeschriebene Ausbildung als Sachkundiger durchlaufen hat und das dabei erworbene Wissen auch anwendet ???
Gruß Philip
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| 18.09.2009 19:29 |
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sasc7ha 7w., schlüchtern |
| 18.09.2009 19:32 |
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Adol7f H7., Rosenheim |
| 18.09.2009 19:40 |
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., Bad Hersfeld | |