Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 G.8, Kurort Berggießhübel / Sachsen | 584043 |
Datum | 25.09.2009 13:12 MSG-Nr: [ 584043 ] | 10517 x gelesen |
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo Sven!
Geschrieben von Sven Walbrecht..und die Rahmenbedingungen der Bahn sind welche?
Genau die gleich wie im RD, in der Klinik usw. Es werden Spielregeln festgelegt.
Ob sinnvoll oder nicht.
Stell Dir vor, in Deinem Bereich steigt ein Zivilist in Deinen RTW, der Intubationsbesteck, Ampullarium, Defi usw. für einen Pat. haben möchte.
Beantworte mir nur eine Frage: Gibst Du es PAUSCHAL raus, nur weil er sagt, er darf damit arbeiten?
Und was würde Dein Vorgesetzter/ÄLRD dazu sagen?
Ich betone es nochmal:
Hier geht es um eine für den Zugbegleiter greifbare Regelung,
nicht um den Einzelfall.
Es möchte sicher jeder, das im Notfall geholfen wird und es wird sich auch ein Weg finden, um die vorhanden Mittel zu nutzen.
Schlage doch mal selbst eine Regelung für die Bahnbediensteten vor.
Michael
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