| Rubrik | Rettungsdienst |
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| Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
| Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 584056 |
| Datum | 25.09.2009 13:56 MSG-Nr: [ 584056 ] | 10542 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Michael Gröbeich bemühe mich nur standhaft, Sven zu vermitteln, das der Zugbegleiter
als med. Laie eine Handhabe braucht, wem er wann was in die Hand gibt
...und genau dieses habe ich Dir vorhin versucht zu erklären. Ich als RA, oder jeder andere RA kann gerade diese med. Laien fachlich Erklären, wer wir sind, was wir für kompetenzen haben und vorallem, was mit dem Pat. passieren kann, wenn er nicht (z.B.) die G10 Infusion bekommt.
*IRONIE AN*
Ich würde dann sagen, wenn alles nicht fruchtet:
"Pass'et mal up, wenn der Jung jetzt nit dat Infusönchen kriegt, dann klatscht et, aber kein Beifall, du Klappspaten".
*IRONIE AUS* Boah, dat kommt davon, wenn die NEF Schicht soooo ruhig war, dann schreib ich anscheinend nur so'nen Blödsinn :-))))
Wie wäre es denn z.B., wenn jeder RA nen "Dienstausweis" bekommt. Da kann er sich Ausweisen und alles wird (ist) gut. Wir haben z.B. bei unseren hauptamtlichen Feuerwehr einen Dienstausweis. Der ist genauso groß wie ne VISA-Card...sogar mit Foto drauf ;-))))
Grüße, Sven
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