| Rubrik | Rettungsdienst |
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| Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
| Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 584066 |
| Datum | 25.09.2009 14:38 MSG-Nr: [ 584066 ] | 10466 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Michael GröbeDie Spielregel der Bahn für diesen Koffer, so wie ich Sie kenne hieß: Koffer nur für den Arzt.
...in der ersten Antwort zu diesem Thread hieß es, dass der Koffer für med. fachl. Personal zur Verfügung steht und darunter sehe ich den RA auf jeden fall.
Wie ich ja schon geschrieben habe.....habe absolut keine Ahnung was die Bahn für Reglungen bezüglich der Koffer haben. Habe mich halt auf die erste Thread-Antwort bezogen.
Werde mich aber bei der Bahn mal schlau machen.
Wie ist es denn beim Flugzeug? Die haben auch "nur" einen Koffer für'n Doc......tja, die netten Mädels haben mir den auch gegeben, als nen Pat. nen Krampfanfall bekommen hat. Hab zwar im laufe des "Einsatzes" nur nen Zugang gelegt und ne Infusion dran gehangen, aber der Koffer war "meiner" :-)))) Die Mädels hätten mir alles gegeben (auch ihre Tel-Nummer *GRÖHL*)
Ich glaube, die Zug-/Flugbegleiter sind glücklich und froh, wenn irgendeiner unter den Reisenden ist, der dem Pat. helfen kann und vom "Fach" ist.
Grüße, Sven
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