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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abmahnanwälte und 'Star of Life' | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 584465 | ||
Datum | 28.09.2009 10:06 MSG-Nr: [ 584465 ] | 10030 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Volker Leiste Eine Person hat sich in Deutschland Markenrechte am sog. "Star of Life" eintragen lassen Falsch. Die Eintragung lautet auf "BKS - Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V., 81547 München, DE", das ist ein Verein, keine Person. Geschrieben von Volker Leiste Entsprechend werden Abmahnanwälte auf alle Nutzer diese "Star of Life" gehetzt, die nicht in diesem unbekannten Verein Mitglieder sind. Ich heul gleich. Wenn man eine Markenrechtsverletzung begeht muss man mit einer Abmahnung rechnen, das ist halt so. Im übrigen ist der Star of life auch in anderen Ländern ein eingetragenes Warenzeichen, von daher ist die Situation dort ganz genauso. Wenn ich ein Krankentransportunternehmen gründe und ein rotes Kreuz auf mein Auto male kriege ich garantiert auch Post von der Rechtsabteilung des Roten Kreuzes. Wenn ich Accessoires verkloppe und auf diese das Feuerwehr-Signet drucke kriege ich Post von der Rechtsvertretung des Versandhauses des DFV. So what? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | ||||
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