Rubrik | Katastrophenschutz |
zurück
|
Thema | PTZ 10 NRW / Einsatz von KTW-4 (in NRW) | 8 Beiträge |
Autor | Nade8em 8S., Fröndenberg / NRW | 585068 |
Datum | 01.10.2009 13:27 MSG-Nr: [ 585068 ] | 8069 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Katastrophenschutz
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
PTZ oder richtiger PTZ 10
Der »Patiententransport-Zug 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) ist so aufzustellen,
dass das eingeplante Personal und die vorgesehenen Fahrzeuge und Rettungsmittel
nicht aus dem Potential des Regelrettungsdiensts gestellt werden.
Dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, die erforderlichen
Transportkapazitäten für 10 Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien
bereit zu stellen:
• 4 Rettungswagen (RTW),
• 4 Krankentransportwagen (KTW) und
• 1 Führungsfahrzeug
sowie zwei Notärzten (entweder auf RTW oder NEF)
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.
Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.
In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.
Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.
Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hallo,
so wie es aussieht scheint man zukünftig die KTW 4 Tragen aus dem KatS wie "normale" KTW (im PTZ NRW, siehe unten) einsetzen zu wollen. Ich habe jetzt schon mehrfach die Aussage gehört, das man sowieso nicht mehr als ein Patient liegend (ggf. noch einen sitzend) transportieren will. (Meiner Meinung nach auch völlig OK!)
Im Rahmen dieser Übung http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=583024 haben wir als Takt. Kennung dementsprechend die 85 (statt 86) erhalten.
Das Konzept des Patiententransportzug 10 NRW verweist aber auf Seite 5 explizit auf KTW Typ B! (Daher habe ich unseren KTW-4 entsprechend aufrüsten lassen)
http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/20090731_konzept_pt_z_10.pdf
Wenn das wirklich so umgesetzt wird kann man zukünftig auf die takt. Kennung für KTW mit zwei und mehr Tragen verzichten!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 01.10.2009 13:27 |
|
Nade7em 7S., Fröndenberg | |