Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge |
Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585630 |
Datum | 06.10.2009 22:27 MSG-Nr: [ 585630 ] | 51442 x gelesen |
Infos: | 23.10.09 Bayern: Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
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Themengruppe: | Führerscheine |
Kabinett beschließt Verordnung zum neuen Feuerwehrführerschein / Innenstaatssekretär Dr. Bernd Weiß: "Bayern führt unbürokratische Regelungen für neuen Feuerwehrführerschein bis 4,75 Tonnen ein - für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen muss der Bund nachbessern"
Der Ministerrat hat heute die bayerische Verordnung zum neuen „Feuerwehrführerschein" für Einsatzfahrzeuge bis maximal 4,75 Tonnen beschlossen. Innenstaatssekretär Dr. Bernd Weiß: "Bayern gewährleistet einen unbürokratischen und kostengünstigen Erwerb des neuen Feuerwehrführerscheins für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen. Das ist eine wichtige Erleichterung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste in Bayern. Der Freistaat ist das erste Bundesland, das von den Ermächtigungen des Bundes Gebrauch macht und die Spielräume voll nutzt." Der Bund hatte im Juli dieses Jahres die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge geschaffen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,75 Tonnen setzt die Erteilung der Sonderfahrberechtigung den mindestens zweijährigen Besitz eines Führerscheins der Klasse B (Pkw) und eine "organisationsinterne" Ausbildung und Prüfung voraus. Die Ausgestaltung dieser Ausbildung und Prüfung ist den Ländern überlassen. "Wesentliche Neuerung ist, dass Ausbildung und Prüfung nicht in einer Fahrschule, sondern innerhalb der jeweiligen Organisation durch erfahrene Mitglieder erfolgen können. Die Ausbildung dauert dabei mindestens vier Unterrichtsstunden," so Weiß. Die Eckpunkte der neuen Regelungen sind eng mit den kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen Organisationen abgestimmt worden.
Während sich Bayern im Bereich bis 4,75 Tonnen mit seinen Forderungen beim Bund weitgehend durchgesetzt hat, verlangt der Bund bei Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen nach wie vor eine praktische Ausbildung bei einer Fahrschule und eine Prüfung beim TÜV. Innenstaatssekretär Weiß: "Hier haben sich der bisherige Bundesverkehrsminister und die SPD-Bundestagsfraktion leider stur gestellt und eine sinnvolle Lösung blockiert. Das vorgesehene Verfahren ist nicht nur teuer, sondern auch viel zu bürokratisch. Hier muss dringend nachgebessert werden. Wir wollen auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen eine sachgerechte und vor allem organisationsinterne Einweisung, welche die Länder selbst regeln können. Nur damit können wir die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren und Rettungsdienste langfristig sichern. Wir dürfen unseren Feuerwehren und Rettungsdiensten keine unnötigen Steine in den Weg legen. Wir werden die neue Konstellation beim Bund nutzen und unsere Forderungen bereits bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag einbringen."
Pressemitteilung
Ist m.M.n. zwar schonmal ein Schritt nach vorne aber wird es wohl den wenigsten Feuerwehren etwas bringen aber auf jedenfall eine einfache und unbürokratische Lösung. Den meisten Nutzen wird denke ich mal der Rettungsdienst haben denn RTWs haben oft ein 5t-Fahrgestell!
Wie die Ausbildung innerhalb der betroffenen Organisationen aussieht und wer dafür die Verantwortung übernimmt würde mich auch intressieren.
Gruß
Johannes
Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber!
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| 06.10.2009 22:27 |
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Joha7nne7s H7., Haard | |