Ich bin gerade im Begriff eine Einsatzübersicht für unsere Internetseite zu erstellen, frage mich jedoch, inwiefern ich dabei der Verschwiegenheitspflicht genüge tun kann.
Ich denke bei größeren Einsätzen stellt sich hier weniger die Frage, als bei First-Responder-Einsätzen.
So war mein erster Gedanke, die Einsatzzeit (Datum+Uhrzeit), das Einsatzstichwort (z.B. "Person kollabiert", "V.a. Herzinfarkt") und den Ortsteil, in dem der Einsatz stattfand, niederzuschreiben. Für außenstehende ließe sich dadurch kein Bezug zwischen dem Fall und einer Person herstellen.
Nun besteht jedoch die Möglichkeit, dass der aufmerksame Nachbar zufällig beobachtet, dass der Rettungsdienst in der Straße steht und dann beispielsweise durch die veröffentlichte Uhrzeit einen Bezug zum Einsatz herstellt. Eine mögliche Alternative bestünde darin, die Bemerkung zu abstrahieren, so dass nur noch "internistischer Notfall" angegeben wird, leider sorgt das für einen ziemliche Monotonität in der Einsatzübersicht.
Leider gibt auch §203 StGB wenig konkrete Aussagen dazu.
Über Anregungen oder weitere Quellen wäre ich dankbar.
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