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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587021 | ||
Datum | 14.10.2009 13:24 MSG-Nr: [ 587021 ] | 11279 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Derartige Versicherungen sind bei Polizei's i. d. R. durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft abgedeckt. Dort schließt die Gewerkschaft einen Versicherungsvertrag für ihre Mitglieder ab, welche im Bedarfsfall dann zum Einsatz kommt. Klappt auch problemlos und recht einfach. Das wäre eigentlöich Aufgabe der Feuerwehrverbände wenn - ja wenn sie wirklich das wären was sie immer erzählen. Nämlich die Interessenvertreter der Feuerwehrangehörigen. Leider sind sie aber die Interessenvertreter der Feuerwehren und damit der Gemeinden (die ja durchaus auch mal gegnerische Partei in einem Rechtsstreit sein kann). Ergo fällt das leider aus... Ich würde mir wünschen, daß die Verbände diese Aufgabe übernehmen würden und dem einzelnen FM als Individuum Rechtsschutz in Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahren gewähren. Egal wer gegnerische Partei ist. Aber das wird bei usnerer Verbandsstruktur wohl ein Traum bleiben... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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