News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587027 | ||
Datum | 14.10.2009 13:29 MSG-Nr: [ 587027 ] | 39006 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Roleff Streifen & Ringe sind eine Qualifikationskennzeichnung. Jein. Optimal ist: Qualifikation und Ernennung in Funktion. D.h. "Können" und "Dürfen" fallen zusammen. Bei der BF läuft ja auch nicht jeder der den BIII hat den manche in der Ausbildung ja schon ganz am Anfang mit abdecken mit dem roten Balken rum. Ganz schlecht sind m.E. Kennzeichnungen die nur "Dürfen" (d.h. hat die Funktion) aber nicht "Können" (d.h. hat die erforderliche Ausbildung noch nicht) Kennzeichnen. Oder die gar irgend welche Verwaltungsfunktionen kennzeichnen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|