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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587033 | ||
Datum | 14.10.2009 13:35 MSG-Nr: [ 587033 ] | 11060 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Bedarf besteht da schon. Geh es einfach mal im Geiste durch. Das fängt im Verwaltungsrecht bei Widerspruch und Verwaltungsgerichtsverfahren gegen belastende Verwaltungsakte (bis hin zum Ausschluß) oder disziplinare Maßnahmen an. Das geht beim OWi-Recht im Straßenverkehrsrecht weiter wo es was die Fahrerlaubnis betrifft durchaus um Existensfragen gehen kann. Das betrifft das Zivilrecht bis hin zur mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung (ggf. mit Todesfolge). Und das betrifft ggf. den Bereich des Zivilrechts um Ersatzansprüche gegen die Gemeinde oder eine Versicherung zu erstreiten bzw. Regreßforderungen abzuwehren. Wenn man sich das in seiner Konsequenz für den persönlichen Lebensbereich überlegt, dürfte man diese Tätigkeit eigentlich gar nicht mehr ausüben... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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