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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufgabengebiet Wachvorsteher | 2 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 587066 | ||
Datum | 14.10.2009 15:35 MSG-Nr: [ 587066 ] | 4297 x gelesen | ||
Hallo zusammen, ich hoffe, das ich den Titel in headline gut getroffen habe. Es geht sich um den Kollegen, (überwiegend bis ausschließlich im Tagesdienst), der eine Wache führt und verwaltet. Also Hausherr und nicht Hausmeister. Ich meine NICHT der Wachabteilungsführer, der sich um die Schicht und damit um den Einsatzdienst kümmert. Sind wir uns einig bei der Definition? :-) Gut, dann postet mal Eure Erfahrungen und Aufgabenbereiche, der der gute Mann (oder Frau) hat. Was gehört dazu, was gehört nicht dazu? Ich sage an dieser Stelle ganz brav DANKE für eure Beiträge. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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