Rubrik | Einsatz |
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Thema | Halb besetzte Fahrzeuge... | 100 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587506 |
Datum | 16.10.2009 15:39 MSG-Nr: [ 587506 ] | 29712 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Atemschutzgeräteträger
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Feuerwehrmann
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Arbeitnehmer
Geschrieben von Christian FischerIch denke, da sollte es möglich sein pro Wochenende 1 x Freitag/Samstag und 1 x Samstag/Sonntag je 1/5 zu bekommen.
=> 2 Schichten mal 52 Wochen sind das 104 Schichten a 6 FA => 624 Manntage
wie viele EA FA benötigst du damit du das auch immer sicherstellen kannst ?
Geschrieben von Christian FischerDie AGT machen an dem Tag noch ihre Belastungs- und ihre Einsatzübung mit.
Stehen damit in dieser Zeit zzgl. der notwendigen Regenerationsphase nicht für Einsätze zur Verfügung.
Geschrieben von Christian FischerUnd wenn ich dann schaue wie oft das Stichwort "wache besetzen" da drinne steht. Sorry. Da verstehe ich die "Unmotivation" sollte es sie geben sogar.
Das habe ich noch nie verstanden. Warum muß nur weil da sonst bezahlte Kräfte den ganzen Tag eine Wache besetzen das auch durch ehrenamtliche alarmmäßig gemacht werden, wenn die bezahlten Kräfte unterwegs sind?
Hm Silvester werden in den meisten Großstädten die FF freiwillig besetzt und Einsätze gefahren,
warum macht man das dann ?
Könnte es sein, das in Ballungsräumen die Einsatzhäufigkeit ggfs. höher ist und mit Paralleleneinsätzten eher zu rechnen ist ?
Weil sonst die Hilfsfristen nicht zu halten sind ?Geschrieben von Christian FischerIn Städten ohne BF fahre ich als FM der FF auch erst zum Feuerwehrhaus wenn ich alarmiert werde. Ich weiß, dadurch werden ggf. die Eingreifzeiten länger. Aber dies wäre ja nur der Fall, bei einem echten Parallelereignis.
Geschrieben von Christian Fischerdadurch werden ggf. die Eingreifzeiten länger. Aber dies wäre ja nur der Fall, bei einem echten Parallelereignis.
Könnte das in Ballungsgebieten eher vorkommen ?
Wäre das nicht besetzten dann ein Organisationsverschulden ?
Geschrieben von Christian FischerDa wäre m.E. mal eine Auswertung interessant, wie oft die Wachbesetzungskräfte dann wirklich zu einem anderen Einsatz raus mußten und wie zeitkritisch der war....
Hängt dann wiederum davon ab ob Klingelwache oder Dornröschenwache...........
Grundsätzlich sehe ich auch ein Problem damit dem AG eines EA davon zu überzeugen das er seinen AN für eine Wachbesetzung freizustellen. Bei einem eingetretenen Schadensereignis ist das sicherlich einfacher.
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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| 12.10.2009 08:41 |
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., Grünberg | |