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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587780 | ||
Datum | 18.10.2009 10:26 MSG-Nr: [ 587780 ] | 37928 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Heck In beiden Fällen kann es aber passieren, dass der Lehrgang erst noch absolviert werden muss. Nein. In Ba-Wü ist für die Berufung zum Unterführer der erforderliche Lerhgang Voraussetzung.§8 Abs. 6 FwG Ba-Wü (...fachliche Voraussetzung...) d.h. erst Lehrgang, dann Berufung. Geschrieben von Stefan Heck Insofern ist das sogar vergleichbar. Nein. s.o. In Ba-Wü kann niemand zum GrFü oder ZFü berufen werden, der nicht vorher den erforderlichen Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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