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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 587836 | ||
Datum | 18.10.2009 16:47 MSG-Nr: [ 587836 ] | 37683 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Hansi Stellmacher das muss dann aber ..im Einsatz/Ernstfall..sehr sauber dokumetiert werden... wenn sie übernehmen ..können...übernehmen sie denn nun?....oder beraten sie nur...weil wer ja bestellt sollte/muss auch bezahlen.... ... wo ein "kann übernehmen" steht, muss in diesem Fall die Übernahme der Einsatzleitung gegenüber dem bisherigen EL ausdrücklich erklärt werden ... ... da steht nicht drin, dass sich die Kostenträgerschaft des Einsatzes dadurch grundsätzlich verändert (ggf. nur das Ziel der Regressforderung (dann gibt es auch ein Ziel für normale Fahrlässigkeit) durch die Gemeinde ;-) ) Gruss Gerhard | ||||
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