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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann | 26 Beiträge | ||
Autor | Mela8nie8 A.8, Bergisch Gladbach / NRW | 587860 | ||
Datum | 18.10.2009 19:44 MSG-Nr: [ 587860 ] | 12825 x gelesen | ||
Der Ausbildungsberuf zum Werkfeuerwehrmann schließt nicht mit einer Laufbahnprüfung ab, insofern ist die Direktbewerbung bei einer öffentlichen Feuerwehr formal etwas schwierig. Über die Anerkennung des Ausbildungsberufs hat das IM NRW noch nicht entschieden. Der Ausbildungsberuf Werkfeuerwehrmann ist ein anerkannter Ausbildungsberuf mit IHK Abschluss. Soweit ich weiß, beinhaltet er unter anderem auch die in NRW nötige 18 monatige B1-Ausbildung inklusive der üblichen Laufbahnprüfung. Nachzulesen auf: http://www.ausbildung.currenta.de/index.php?page_id=157 Demnach dürfte es möglich sein, sofern die 18 Monate des 1. Abschnitts oder der Gesamtberuf als "abgeschlossene Ausbildung" von der jeweiligen Wehr anerkannt werden, mit diesen Vorraussetzungen auch zu einer öffentlichen Wehr zu wechseln. | ||||
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