Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Auto raste in den Verkehrssicherungsanhänger der Feuerwehr | 30 Beiträge |
Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 589809 |
Datum | 31.10.2009 13:29 MSG-Nr: [ 589809 ] | 12313 x gelesen |
Themengruppe: | Einsatzunfälle |
Feuerwehrdienstvorschrift
Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz
Hallo,
Geschrieben von ---Wilhelm Sperling--- Das sehe ich auch so, man sollte daher die Absicherung einer Unfallstelle einmal neu überdenken unter Einbeziehung dieser Warnschwellen, oder gibt es noch andere gute Lösungen.
ich in der Meinung, dass JEDER Feuerwehrmann mal die FwDV 1 lesen sollte. Die wurde 2006 vom AFKzV genehmigt und sagt im KApitel 19 Sichern von Einsatzstellen gegen fließenden Verkehr:
"Der Beginn der Absicherung auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften hat ungefähr 200m von der Einsatzstelle zu erfolgen.... UNd dann gibt es dazu auch BIlder und weitere Infos.
Wenn ich das Bild sehe, dass fast direkt hinter dem Anhänger schon die Unfallstelle ist, dann iast das wohl klar gegen diese Beschreibung viel zu kurz. Dann muss ich mich auch nicht wundern, wenn ich solche Einschläge in die eigenen Einsatzfahrzeug bekomme. ICh glaube, wir brauchen nichts neues, sondern wir sollten mal das anwenden, was in den FwDVen steht. IMmer wieder liest man, dass etwas getan werde müsse, aber es ist Viel schon beschrieben, wird aber - aus Bequemlichkeit ?? - nicht angewendet.
Gruß
Ralf Leistner
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| 31.10.2009 10:39 |
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., Kierspe |
| 31.10.2009 12:03 |
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Lüde7r P7., Kelkheim |
| 31.10.2009 12:38 |
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., Kierspe |
| 31.10.2009 13:29 |
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., Pfungstadt | |