Hallo,
in unserer Gemeinde finden große Sportveranstaltungen in einer Schulturnhalle statt, bei der nach § 41 der Versammlungsstättenverordnung der zweite Rettungsweg nicht gesichert ist. Nun wurde die Feuerwehr durch das Landratsamt und die Gemeinde aufgefordert, in dieser Halle bei Veranstaltungen eine Brandsicherheitswache zu stellen. Die Besucherzahl ist immer bei ca. 600 bis 1.000 Personen.
Leider gibt weder das Landratsamt noch die Gemeinde der Feuerwehr vor, wieviele Kräfte der Feuerwehr und mit welcher Ausstattung diese Brandsicherheitswache zu stellen ist.
Kann mir jemand Erfahrungswerte nennen? Leider helfen die vielen Merkblätter zu diesem Thema nicht wirklich weiter, da ja bei uns das Problem ist, dass der zweite Rettungsweg nicht sicher gestellt ist.
Die Gemeinde will zwar baulich jetzt was machen - dies kann aber noch längere Zeit dauern.
Vielen Dank
Frank
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