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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufstkraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | 29 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 590738 | ||
Datum | 06.11.2009 14:42 MSG-Nr: [ 590738 ] | 5773 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sven Rienas Das ist eigentlich auch erstmal egal im Gesetz steht "Fahrzeuge der Feuerwehr" unabhängig vom Verwundungszweck oder Fahrer: ...nein: "Fahrzeuge, die von der Feuerwehr eingesetzt werden" ! Das ist was anderes, das zielt nämlich auf die gesetzliche Aufgabe der Feuerwehr ab. ... und da stellt sich eben die Frage ob die (Fach-) Hochschule der Polizei eben Polizei im Sinne des Gesetzes ist (zumal auch noch eben kein Polizist fährt) ... Gruss Gerhard | ||||
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