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RubrikAusbildung zurück
ThemaEinbinden Hohlstrahlrohr10 Beiträge
AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg591131
Datum08.11.2009 21:41      MSG-Nr: [ 591131 ]9149 x gelesen

Salü,

gestern hatte ich während der Prüfung des Grundlehrganges FF eine Diskussion mit einem unserer BFler. Ich hatte die Tatsache, dass das Hohlstrahlrohr nach klassischer FwDV-1-Weise eingebunden wurde (Mastwurf an der Kupplung, Halbschlag an der Mündung) nicht bemängelt.

Laut Aussage des Kollegen wäre für Hohlstrahlrohre nur die Methode Mastwurf über Kupplung/durch Bügelgriff zugelassen, die FwDV-Methode falsch. So würde verhindert, dass sich das Hohlstrahlrohr versehentlich öffnet.

Nachdem ich heute nochmal das Buch von Holger de Vries ("Brandbekämfung") zu Rate gezogen habe stellen sich mir ein zwei Fragen:
1) gibt es inzwischen eine solche Vorschrift? De Vries spricht von "es bietet sich an". Mir ist von einem MUSS nichts bekannt.
2) welchen genauen Vorteil hat dieses andere Einbinden? Auch de Vries spricht davon, dass ein Öffnen so verhindert wird. Da ich einen Schlauch allerdings drucklos hochziehe kann mir das aber doch egal sein.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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 08.11.2009 21:41 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 08.11.2009 21:48 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 08.11.2009 22:41 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 09.11.2009 08:43 Lars7 T.7, Oerel
 09.11.2009 08:56 Eric7 M.7, Reinheim
 09.11.2009 11:47 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 09.11.2009 12:02 Lars7 T.7, Oerel
 09.11.2009 17:39 Loth7ar 7G., Edertal
 10.11.2009 16:40 Step7han7 E.7, Metzingen
 10.11.2009 16:48 Chri7sti7an 7F., Wernau

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