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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Garagenverodnung NRW & Fahrzeughallen von FW/THW | 14 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 591363 | ||
Datum | 10.11.2009 11:35 MSG-Nr: [ 591363 ] | 12942 x gelesen | ||
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Hallo Stefan. es hätte ja sein können das da eine Ausnahme gibt die ich nicht gefunden habe. @Alle Leser Was mich jetzt interessieren würde: Wie setzt ihr die Verordnung, für Garagen größer 100m², um? In solchen Garagen darf ja dann nichts Brennbares, auserhalb von Fahrzeugen, gelagert werden. Kein Material auf Holzpalette, keine Sandsackbündel, keine Spanngurte, ... Wie ist das bei euch gelöst? Habt ihr extra Lager? Gruß Martin http://www.thw-neuss.de | ||||
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