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RubrikÜbung zurück
ThemaAlarmfahrt bei Übungen9 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW591506
Datum11.11.2009 09:53      MSG-Nr: [ 591506 ]10325 x gelesen

Hallo,
ich weiß das es ein altes Thema ist und das schon viel darüber geschrieben wurde. Nur kann ich momentan nichts Passendes finden.
Wo steht geschrieben, am Besten für NRW, das man bei Alarmübungen Blaulicht und Einsatzhorn verwenden darf.
Konkret geht es um eine Überprüfung eines Alarmplan, bei dem Fahrzeuge nach Weisung der Leiststelle "alarmmäßig" die "Einsatzstelle" anfahren sollten. War alles mit der Übungsleitung abgestimmt. Nur meinten später einige Kameraden, das die für eine Übung NICHT alarmmäßig fahren. Genau das möchte ich gerne widerlegen, am Besten natürlich mit entsprechendem "Gesetzestext", Erlass o.ä.
Also BITTE BITTE - diskutiert hier NICHT das Thema, sondern schreibt einfach wo ich den Text finden kann. Danke


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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