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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Ablassen mittels Mehrzweckzug | 19 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 593267 | ||
Datum | 21.11.2009 14:54 MSG-Nr: [ 593267 ] | 7301 x gelesen | ||
Geschrieben von Jasper Schwingel Wobei eine Zugkraft von 16 kN (MZ 16) nicht heißt, dass das zu ziehende Objekt auch nur eine Masse von 1,6 t haben darf. Zwar kann man die Annäherung 16 kN entspr. 1,6 t schon machen, jedoch müsste das Objekt dann frei nach unten hängen (volle Gewichtskraft). Da dies aber wohl keiner ernsthaft probieren will (MZ ist ja kein Kran) kannst du auch deutlich schwerere Objekte dranhängen, wenn diese auf einer schiefen Ebene (Hang) liegen. Das ganze gilt natürlich nur für Körper in Ruhe, also Seil auf Spannung, kein "Rutschen" in den MZ. Nein ist richtig, eine Masse hat Gewichtskraft, diese muss man aber nur komplett überwinden wenn man die Masse hochzieht. Auf einer schiefen Ebene muss dann nur die Hangabtribskraft und die Reibung überwunden werden, die beide kleiner sind. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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