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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandschutzbedarfsplan! | 10 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 K.8, Dörentrup / NRW | 593373 | ||
Datum | 22.11.2009 18:50 MSG-Nr: [ 593373 ] | 7472 x gelesen | ||
Hallo, ich benötige mal Eure Hilfe! In den Hinweisen und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wird von "10 Funktionen" gesprochen. Unter Funktionsstärke steht: "Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim "Kritischen Wohnungsbrand" die ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erforderlich." 1. Gruppenführer 2. Maschinist 3. A-Truppführer 4. A-Truppmann 5. W-Truppführer 6. W-Truppmann 7. S-Truppführer 8. S-Truppmann 9. Melder Ist mit der 10 Funktion der Anwalt gemeint, den ich immer dabei haben sollte?;) In der Suchfunktion habe ich zwar einiges zum Brandschutzbedarfsplan gefunden, aber leider nichts brauchbares zu den 10 Funktionen. Hoffe mir kann einer von Euch auf die Sprünge helfen! Vielen Dank im Voraus! | ||||
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