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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBrandschutzbedarfsplan!10 Beiträge
AutorStep8han8 K.8, Dörentrup / NRW593373
Datum22.11.2009 18:50      MSG-Nr: [ 593373 ]7472 x gelesen

Hallo,

ich benötige mal Eure Hilfe!
In den Hinweisen und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wird von "10 Funktionen" gesprochen.
Unter Funktionsstärke steht: "Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim "Kritischen Wohnungsbrand" die ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung erforderlich."

1. Gruppenführer
2. Maschinist
3. A-Truppführer
4. A-Truppmann
5. W-Truppführer
6. W-Truppmann
7. S-Truppführer
8. S-Truppmann
9. Melder

Ist mit der 10 Funktion der Anwalt gemeint, den ich immer dabei haben sollte?;)

In der Suchfunktion habe ich zwar einiges zum Brandschutzbedarfsplan gefunden, aber leider nichts brauchbares zu den 10 Funktionen.

Hoffe mir kann einer von Euch auf die Sprünge helfen!

Vielen Dank im Voraus!



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 22.11.2009 18:50 Step7han7 K.7, Dörentrup
 22.11.2009 18:52 ., München
 22.11.2009 18:58 Jose7f M7., Bad Urach
 22.11.2009 19:03 Thom7as 7E., Nettetal
 22.11.2009 19:06 Andr7é S7., Essen
 22.11.2009 19:11 Step7han7 K.7, Dörentrup
 22.11.2009 19:08 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 22.11.2009 19:11 Ingo7 z.7, Handeloh
 22.11.2009 19:20 Step7han7 K.7, Dörentrup
 22.11.2009 19:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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