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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Einverständniserklärung bei Veröffentlichung von Fotos | 9 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 593524 | ||
Datum | 24.11.2009 14:28 MSG-Nr: [ 593524 ] | 4623 x gelesen | ||
Hallo Nico, mit Fotos sprichst du einen ehr allgemeinen Begriff an. Da kann man keine definitive Antwort geben. Grundsätzlich ist zu unterscheiden, wo für du die Fotos benutzt: - "Dokumentation" einer Veranstaltung - allgemeine unspezifische Öffentlichkeitsarbeit Bei letzterem würde ich dir dringend raten, eine Einverständiserklärung der Eltern einzuholen (am besten in Form eines Model-Vertrages (den gibt es bei der Fotocommunty, habe ich mir sagen lassen)). Bei der "Dokumentation" einer Veranstaltung solltest du grundsätzlich nur solche Fotos veröffentlichen, die der UVV nicht wiedersprechen und die eine originäre Diensttätigkeit zeigen (wie Abnahmen von Jugendflammen, Zeltlager u.ä.). Aber auch da ist es wieder zu unterscheiden... Ein Foto von der "Miss Zeltlager" im aufreizenden Bikini sollte nicht veröffentlicht werden, das Foto vom zusammensitzen am Lagerfeuer ist hingegen kein Problem. Grundsätzlich hast du keine Schwirigkeiten, wenn die Jugendlichen nicht zu erkennen sind (Beispielsweise auf der Startseite von http://www.jf-nrw.de). Wenn es Eltern gibt, die dir klar zu verstehen geben, dass sie es nicht wünschen, dass ihr Kind abgebildet wird, dann solltest du es auf keinen Fall veröffentlichen. Auch die Abbildung von Portrait-Aufnahmen würde ich unterlassen. Als allgemeine Gedanken stütze empfehle ich dir den Entscheidungsbaum von Wikipedia. Abschließen bleiben mir noch drei Sätze: - Gesunder Menschenverstand ist sehr hilfreich. - Frag im Zweifel immer bei den Eltern nach. - Alle Angaben mit bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Gruß Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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