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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anhänger (was: Feuerwehrführerscheine fürs Volk..) | 24 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 595103 | ||
Datum | 04.12.2009 21:33 MSG-Nr: [ 595103 ] | 7092 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Peter Schmid Wenn das zGG des Anhängers 750 kg überschreitet (und davon gehe ich bei einem Autotransportanhänger aus) hat das nichts mit dem Feuerwehrführerschein zu tun. Der Anhänger erfordert dann nämlich die Klasse E und diese wird von der Regelung nicht tangiert. Nachdem ich jetzt die Rechtsquellen nochmal gelesen habe: Von einem Anhänger ist weder im StVG noch in der Bayrischen Verordnung die Rede. Demnach würde der "Feuerwehrführerschein" grundsätzlich nur Fahrten ohne Anhänger erlauben? Gruß, Henning P.S.: Oder ist das alles einfach nur mit so heisser Nadel gestrickt, dass da niemand drüber nachgedacht hat? | ||||
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