Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Kritik des Obersten Rechnungshofes an ILS-Einführung in Bayern | 43 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 596367 |
Datum | 13.12.2009 16:34 MSG-Nr: [ 596367 ] | 7483 x gelesen |
Deutsches Rotes Kreuz
In my Opinion = meiner Meinung nach
Geschrieben von Manuel SchmidtNunja, die Leidstelle mit der ich großgeworden bin betreibt das eine Rettungsdienst gGmbH dessen Gesellschafter mehrere Gliederungen des DRK sind.
Bislang funktioniert es.
Aber s.o.: Dass es jetzt funktioniert heißt ja nicht, dass es immer so funktioniert.
Hallo,
so ist es, denn wenn der Betreiber als gGmbH pleite ist, keine Lust mehr hat in diesem Bereich tätig zu sein oder durch tarifparteiliche Auseinandersetzungen den Betrieb einstellt, muss als Rückfallebene die Kommune/Landkreis eingreifen. Nur mit was?
Geschrieben von Manuel SchmidtMit entsprechenden Kontrollmöglichkeiten ist es IMO egal, ob der Rettungsdienstverantwortliche (etwa "Der Landrat") die Leitstelle selbst betreibt oder von seinen Angestellen oder von sonst jemandem betreiben läßt.
S.o. da gibt es kleine aber feine Unterschiede.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
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