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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Kritik des Obersten Rechnungshofes an ILS-Einführung in Bayern | 43 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 596418 | ||
Datum | 13.12.2009 18:27 MSG-Nr: [ 596418 ] | 7181 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Deshalb müssen für Schlüsselpositionen wie eine ILS klare gesetzliche Regelungen existieren bzw. geschafft werden und diese auf deren Umsetzung regelmäßig nach festgelegten Vorgaben kontrolliert werden. Eben, und dabei ist es unerheblich wer Betreiber ist. Gegenteilig könnte eine Fachaufsicht aus dem eigenen Amt da sogar eher suboptimal sein............. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Mir geht es nicht um Einzelfehler, - die man übrigens nie ausschließen kann, sondern um Fehler im System! Auch das eine Frage der Organisation und nicht ob Beamter oder nicht am ELR sitzt....... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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