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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzleiter nach FSHG NRW23 Beiträge
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall597510
Datum19.12.2009 21:08      MSG-Nr: [ 597510 ]13141 x gelesen

so steht es im FSHG NRW:

§ 26
Leitung der Abwehrmaßnahmen
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die
Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz.


So sieht die Dienstanweisung bei uns im Stadtgebiet zu diesem Thema aus:

„Die Einsatzleitung bei Einsätzen der Feuerwehr der Stadt ....... wird wie folgt geregelt. Die Einsatzleitung hat der Örtliche Löschzug- / Löschgruppenführer, bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter. Sind beide nicht im Einsatz, leitet der an der Einsatzstelle Dienstgrad höchste anwesende FM (SB) den Einsatz. Bei Anwesenheit des Wehrleiters, oder seines Stellvertreters kann dieser die Einsatzleitung übernehmen. Die Einsatzübernahme erfolgt mit den Worten: Ich übernehme die Einsatzleitung. Dies ist mit Zeitangabe zu dokumentieren.“

Der Dienstgrad höchste, Anwesende FM (SB) kann auch ein Feuerwehrmann sein. Es ist bei uns schon häufiger vorgekommen, dass ein UBM (Truppführerqualifikation) einen Löschzugeinsatz, z.B. VU mit eingeklemmter Person auf der Autobahn leiten musste.
Es wäre sogar Denkbar, dass ein Gefahrgut-LKW verunfallt, bei dem der Fahrer eingeklemmt ist und Gefahrgut ausläuft. Kann solch ein Einsatz von einem Truppführer geleitet werden?

Im FSHG steht ja klar drin "...... Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz."

Laut der internen Dienstanweisung hat "der örtlich zuständige Löschzugführer oder Vertreter die Einsatzleitung. Bei dessen Abwesenheit ......"

die Abwesenheit derer kommt leider des öfteren vor.

Was ist wenn ein OFM oder HFM den Einsatz leiten muss, aufgrund der Dienstanweisung, er aber vielleicht gar nicht weiß in welcher Situation er sich gerade befindet.?

Was ist, wenn er dann falsche Entscheidungen trifft? Kann er dann dazu verurteilt werden?

Obwohl er ja eigentlich gar nicht die Qualifikation für eine Einsatzleitung hat.



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 19.12.2009 21:08 = an7ony7m =7 a7., 3
 19.12.2009 21:26 Sven7 T.7, Hamburg
 19.12.2009 22:02 Stef7an 7J., Birlenbach
 22.12.2009 22:05 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 20.12.2009 10:46 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
 20.12.2009 11:53 Sven7 T.7, Hamburg
 20.12.2009 12:04 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
 20.12.2009 12:11 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 20.12.2009 13:04 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
 20.12.2009 13:42 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 20.12.2009 13:16 Sven7 T.7, Hamburg
 20.12.2009 14:38 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 20.12.2009 14:48 Sven7 T.7, Hamburg
 20.12.2009 14:58 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 22.12.2009 10:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.12.2009 23:06 Katj7a R7., Köln
 22.12.2009 23:27 Thom7as 7E., Nettetal
 20.12.2009 13:44 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 19.12.2009 21:51 Stef7an 7J., Birlenbach
 19.12.2009 22:03 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 20.12.2009 12:46 Manf7red7 R.7, Rösrath
 20.12.2009 16:02 Ralf7 H.7, Drebkau
 22.12.2009 10:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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