Rubrik | Einsatz |
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Thema | Einsatzleiter nach FSHG NRW | 23 Beiträge |
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 597510 |
Datum | 19.12.2009 21:08 MSG-Nr: [ 597510 ] | 13141 x gelesen |
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Feuerwehrmann
Feuerwehrmann
Unterbrandmeister /-in
Verkehrsunfall
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Oberfeuerwehrmann
Hauptfeuerwehrmann
so steht es im FSHG NRW:
§ 26
Leitung der Abwehrmaßnahmen
Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter die
Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz.
So sieht die Dienstanweisung bei uns im Stadtgebiet zu diesem Thema aus:
„Die Einsatzleitung bei Einsätzen der Feuerwehr der Stadt ....... wird wie folgt geregelt. Die Einsatzleitung hat der Örtliche Löschzug- / Löschgruppenführer, bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter. Sind beide nicht im Einsatz, leitet der an der Einsatzstelle Dienstgrad höchste anwesende FM (SB) den Einsatz. Bei Anwesenheit des Wehrleiters, oder seines Stellvertreters kann dieser die Einsatzleitung übernehmen. Die Einsatzübernahme erfolgt mit den Worten: Ich übernehme die Einsatzleitung. Dies ist mit Zeitangabe zu dokumentieren.“
Der Dienstgrad höchste, Anwesende FM (SB) kann auch ein Feuerwehrmann sein. Es ist bei uns schon häufiger vorgekommen, dass ein UBM (Truppführerqualifikation) einen Löschzugeinsatz, z.B. VU mit eingeklemmter Person auf der Autobahn leiten musste.
Es wäre sogar Denkbar, dass ein Gefahrgut-LKW verunfallt, bei dem der Fahrer eingeklemmt ist und Gefahrgut ausläuft. Kann solch ein Einsatz von einem Truppführer geleitet werden?
Im FSHG steht ja klar drin "...... Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz."
Laut der internen Dienstanweisung hat "der örtlich zuständige Löschzugführer oder Vertreter die Einsatzleitung. Bei dessen Abwesenheit ......"
die Abwesenheit derer kommt leider des öfteren vor.
Was ist wenn ein OFM oder HFM den Einsatz leiten muss, aufgrund der Dienstanweisung, er aber vielleicht gar nicht weiß in welcher Situation er sich gerade befindet.?
Was ist, wenn er dann falsche Entscheidungen trifft? Kann er dann dazu verurteilt werden?
Obwohl er ja eigentlich gar nicht die Qualifikation für eine Einsatzleitung hat.
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| 19.12.2009 21:08 |
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= an7ony7m =7 a7., 3 | |