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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Überladenes Feuerwehrfahrzeug - rechtliche Folgen? | 35 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 597937 | ||
Datum | 21.12.2009 17:38 MSG-Nr: [ 597937 ] | 11134 x gelesen | ||
Hallo Henning, Geschrieben von Henning Koch Auch die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Würde ich so pauschal jetzt mal nicht unterstützen. Ist zwar ein etwas anderer Tatbestand, aber bei uns im Landkreis vor kurzem so vorgekommen: ein fast nagelneuer ELW wurde sprichwörtlich "aus dem Verkehr gezogen" (sprich: per Anweisung des Landratsamtes wurde die weitere Nutzung untersagt), weil dieses Fahrzeug ohne Besatzung einige hundert Kilo (ca. 300 kg) mehr auf die Waage bringt als zugelassen (laut Kfz-Schein: 3,5 to). Laut unserem Landratsamt ist die Betriebserlaubnis bei diesem Fahrzeug erloschen. Derzeit wird versucht eine für alle tragbare Lösung zu finden... Gruß Markus | ||||
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