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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Privatrecht vs. Öffentlichrechtlich | 16 Beiträge | ||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 598186 | ||
Datum | 22.12.2009 10:22 MSG-Nr: [ 598186 ] | 5441 x gelesen | ||
Hallo Forum, es gibt ja verschiedene Varianten, Eisatzaufträge zu erhalten. Der öffentlichrechtliche Auftrag ist ja das "alltagsgeschäft" für Feuerwehr und HiOs. Mir geht es um den privatrechtlichen Auftrag. Zb ein Fischweiherbesitzer bittet die Tauchgruppe, Arbeiten unter Wasser (gegen Entgeld???) zu erledigen. Oder eine HiO mit einem Technikanhänger wird gebeten, einen Keller (unabhängig von der Feuerwehr) leerzupumpen. Sanitätsdienste oder Gewässerwachen zählen hier wohl ebenso dazu. Wie ist hier der Versicherungsschutz (bei FW und HiOs), wie die Rechtslage. Muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden? Ich weiß, viele erledigen solche Sachen als "Übungen". Mir geht es aber mal wirklih um den rechtlichen Aspekt bei der Sache. | ||||
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