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Feuerwehr
RubrikEinsatz zurück
ThemaPrivatrecht vs. Öffentlichrechtlich16 Beiträge
AutorTom 8S., Burgkunstadt / Bay598186
Datum22.12.2009 10:22      MSG-Nr: [ 598186 ]5441 x gelesen

Hallo Forum,

es gibt ja verschiedene Varianten, Eisatzaufträge zu erhalten.

Der öffentlichrechtliche Auftrag ist ja das "alltagsgeschäft" für Feuerwehr und HiOs.

Mir geht es um den privatrechtlichen Auftrag.
Zb ein Fischweiherbesitzer bittet die Tauchgruppe, Arbeiten unter Wasser (gegen Entgeld???)
zu erledigen. Oder eine HiO mit einem Technikanhänger wird gebeten, einen Keller
(unabhängig von der Feuerwehr) leerzupumpen. Sanitätsdienste oder Gewässerwachen
zählen hier wohl ebenso dazu.

Wie ist hier der Versicherungsschutz (bei FW und HiOs), wie die Rechtslage. Muss ein
schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden?

Ich weiß, viele erledigen solche Sachen als "Übungen". Mir geht es aber mal wirklih
um den rechtlichen Aspekt bei der Sache.



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 22.12.2009 10:22 Tom 7S., Burgkunstadt
 22.12.2009 10:56 Stef7an 7A., Poing
 22.12.2009 11:12 ., Wüstenrot
 22.12.2009 11:16 Tom 7S., Burgkunstadt
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 22.12.2009 12:07 ., Bad Hersfeld
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