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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gefahrgutunfall nichtöffentliche Bäder | 40 Beiträge | ||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 598188 | ||
Datum | 22.12.2009 10:29 MSG-Nr: [ 598188 ] | 10423 x gelesen | ||
Hallo Forum, in einem Hallenbad in eurem Einsatzgebiet, dass nicht öffentlich (also für Schulen und Vereine) betrieben wird tritt ein Chlorgasunfall auf. Gemäß der Objektplanung (AAO) rückt Ihr aus. Ist bei euch mit eingeplant, den Betreiber und/oder den Hausmeister mit zu informieren? Wie und durch wen geschieht dass? Beispielsweise der Träger ist eine HiO (zB Wasserwacht, DLRG, ASB). Wäre es denkbar, die HiO als Betreiber mit in die Alarmplanung aufzunehmen, so dass quasi der Bademeister (der in der Hio aktiv ist) auf diese weise mit dazu kommt???? | ||||
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