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Thema | Personenrettung mit Flaschenzug per DLK | 59 Beiträge | ||
Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz | 598423 | ||
Datum | 22.12.2009 22:03 MSG-Nr: [ 598423 ] | 41764 x gelesen | ||
Hallo zusammen, würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Thema wissen: Eine Person wird mit Hilfe von... - Schleifkorbtarge ( mit Seilspinne ) - Flaschenzug ( Bornag ) - Gerätesatz Absturzsicherung ( als Redundanz ) ... gerettet. Eigentlich kein großes Problem. Wird von fast jeder Feuerwehr mit DLK durchgeführt. Aber wie sind den die Rechtlichen Voraussetungen ? - Ist das Höhenrettung ( SRHT ) , weil die Person schließlich frei min Seil hängt ? - Muss ich also ausgebildeter Höhenretter ( z.b. 80 Stundenlehrgang, BKS Heyrothsberge ) sein, um diese Arbeiten ausführen zu dürfen ? - Oder ist eine Weiterbildung von Gräften die eine Ausbildung „Absturzsicherung“ gemäß den EUSR-Empfehlungen ( 24 Stunden, EUSR = European Union Special Rescue ) absolviert haben ausreichend ? - Muss die Weiterbildung der „Absturzsicherungs-Leute“ durch deinen Höhenretter durchgeführt werden ? Bin mal auf eure Meinungen gespannt. Grüße Rüdiger | ||||
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