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Rubrik | Einsatz | zurück | |||
Thema | Gefahrgutunfall nichtöffentliche Bäder | 40 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 598503 | |||
Datum | 23.12.2009 09:58 MSG-Nr: [ 598503 ] | 6973 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Reichart Das ist so - zumindest in Bayern für einen Teil der HiOrgs - nicht richtig. Das BRK, und dazu gehört auch die Wasserwacht, ist dort eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eben kein Verein. Ach nee, deshalb wohl auch meine Einschränkungen in den Klammern... Und selbst dann. Auch die Gemeinde XY (übrigens sind das die Leute, die für die kommunale Gefahrenabwehr zuständig sind) verteilen nicht FME (BOS) an die Mitarbeiter ihrer Bäderanlagen - und das obwohl sie gleichzeitig auch die Feuerwehr betreiben. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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