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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Nebenschlussverfahren | 74 Beiträge | ||
Autor | Frie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW | 599074 | ||
Datum | 26.12.2009 15:35 MSG-Nr: [ 599074 ] | 51808 x gelesen | ||
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Geschrieben von Julian Holsing Das Sammelstück verhindert in dem Fall einen Rückfluss. Hallo Julian Das Problen ist das für die Wasserwerker die Rückschlagkappe nicht als Rückflussverhinderer gilt . Du darfst auch nicht an ein Sammelstück ein Leitung aus dem Hydranten und eine aus dem offenen Gewässer zusammenführen.oder aus einem Güllefass wie es bei euch gelegentlich vorkommt . Gruß Friedhelm | ||||
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