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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austrittserklärung NRW | 33 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 599419 | ||
Datum | 27.12.2009 23:12 MSG-Nr: [ 599419 ] | 25260 x gelesen | ||
Hallo Ringo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Im Endeffekt reicht der folgende Satz an den Verantwortlichen der Feuerwehr:Überall, aber nicht in Ba- Wü! Hier kann dich nur der Bgm. aus dem FW- Dienst entlassen! D.h. ich konnte die Entlassung zu einem bestimmten Termin beantragen, wenn der Bgm. nicht entlässt muss ich weiter machen. Und ja ich weiß das dies häufig nicht gemacht wird. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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