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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Als BF´ler Ortsbrandmeister | 87 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 599627 | ||
Datum | 28.12.2009 23:17 MSG-Nr: [ 599627 ] | 29958 x gelesen | ||
Geschrieben von Andree Kues Das Gesetz ist mir bekannt. Es gibt aber Städte in Nds. die sich nicht an das Gesetz gehalten haben. Ich möchte auch nicht über den Sinn des Gesetzes diskutieren. Mich interessiert in welchen Städten oder Gemeinden so gehandelt wurde! Hallo, da dürfte die bundesweite Rechtslage auch weiterhin wackelig sein, da ein Kollege einer BF in BaWü sich das Recht erkämpft hatte, trotz der BF-Zugehörigkeit eine "FÜHRUNGS"-Funktion bei einer FF ausführen zu können (sogenanntes "Huss-Urteil"). Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | ||||
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