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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie viele Versuche hat man? ( BF München ) | 13 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 600668 | ||
Datum | 02.01.2010 00:16 MSG-Nr: [ 600668 ] | 5427 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Heck Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das beschränkt sein? Kraft eigener Herrlichkeit? Keine Ahnung, jedenfall hat der zuständige Beamte der BF HH in einem Fernsehbericht über den Auswahltest ebenfalls eine solche Grenze (2 oder 3 Versuche) genannt. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report! | ||||
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