News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie viele Versuche hat man? ( BF München ) | 13 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 600675 | ||
Datum | 02.01.2010 00:41 MSG-Nr: [ 600675 ] | 5371 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Heck Eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung wäre handfester Hallo Stefan, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung gilt für die, welche es geschafft haben und einen Ausbildungsplatz haben. Ich glaube, dass es für jeden verständlich ist, einem Bewerber nach dem zweiten Scheitern die dritte Blamage zu ersparen. Bzw. der Bewerber sollte spätestens dann selbst wissen, dass es nicht klappt. Man findet als Arbeitgeber schon genug Mögklichkeiten, eine weitere Versuchsreihe zu verhindern. Gruß Ralf LEistner | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|