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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | LF und Sprungrettungsgeräte, war: Einsatzmittelketten Bayern | 6 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 605208 | ||
Datum | 25.01.2010 17:45 MSG-Nr: [ 605208 ] | 6194 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Hartl Geschrieben von Alexander Horcher auch davor hatten die LFs Sprungrettungsgeräte (damals Sprungtücher). Geschrieben von Stefan Hartl Mit Einführung der (H)LF 20/16 war dem nicht mehr so, sondern nur noch auf Wunsch des Bestellers. Warum das so eingeführt wurde, ist mir nicht klar, vielleicht könnte es mir mal einer erklären. 1. Weil es plötzlich viele nicht mehr so wichtig fanden... 2. weil ein Hersteller mit dem Sprungrettungsgerät (Sprungpolster) ein Alleinstellungsmerkmal hatte, was normschädlich ist, weil sowas nach Normstatuten m.W. nicht genormt werden darf. (Deshalb wird sich auch kein Rauchverschluß in der DIN der LF finden....) Geschrieben von Stefan Hartl Aus Erkenntnissen im laufenden Betrieb (Redunanz für Fahrzeugausfälle, Paralleleinsätze, Übungsbetrieb, Prüfungen) führen wir auf unseren beiden "großen LF´s" Sprungretter mit. Gab auch bei der Fahrzeugkonzeption keine großen Diskussionen darüber. Seh ich genauso - und damit streng konservativ.... Ein (H)LF 20/16 mit Schiebleiter (und auch ALLE anderen Fahrzeuge mit Schiebleitern kommen da zum Einsatz, wo Bebauungshöhen vorhanden sind, die das erforderlich machen. Bin gespannt, was bei der Überarbeitung der Normen hier herauskommt, ich hoffe aber, dass das Sprungrettungsgerät wieder "Mindestbeladung" wird, weil die Patente abgelaufen sind und es mehrere Alternativen gibt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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