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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 606978 | ||
Datum | 01.02.2010 20:49 MSG-Nr: [ 606978 ] | 25897 x gelesen | ||
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Hallo, wer kann mir mit Nachweis sagen, ob die Beinlinge für Sägearbeiten im Feuerwehreinsatz verboten sind? Uns wurde zum Kettensägenlehrgang erzählt, dass sie verboten wären. Im Internet kann ich aber auch nur "Gerüchte" darüber finden, aber nix handfestes. Begründung damals war, das gewisse Teile ( ;) ) nicht geschützt sind. Sind sie nun dochnoch erlaubt? Bundesland ist Sachsen und in der GUV-I 8651, GUV-I 8624 und der FWDV 1 ist entweder auch von Beinlingen die Rede oder garnix näher beschrieben. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | ||||
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