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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFahren ohne Betriebserlaubnis: zivilrechtliche Folgen6 Beiträge
AutorOliv8er 8M., München / Bayern607163
Datum02.02.2010 23:12      MSG-Nr: [ 607163 ]4738 x gelesen

Liebes Feuerwehr-Forum,

gegeben sei folgende Situation:

An einem Einsatzfahrzeug wird ein Einsatzhorn verbaut. Dabei hält man sich nach Anweisung der zuständigen Leitungskraft bewusst nicht an die Vorgaben der Betriebserlaubnis. Jetzt ist deshalb die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. (Hintergrund: § 19 (3) letzter Satz StVZO, hier jedoch unwichtig.)

Meine Fragen:

Welche zivilrechtlichen Folgen (also kein Ordnungswidrigkeiten) kommen auf den gutgläubigen Fahrer des Fahrzeugs zu,
a) wenn er das Fahrzeug ohne Benutzung des Einsatzhorns fährt und einen Unfall verursacht?
b) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und unabhängig vom fehlerhaft eingebauten Einsatzhorn einen Unfall verursacht? (Wahrscheinlich gleiche Antwort wie bei a.)
c) wenn er das Fahrzeug mit Benutzung des Einsatzhorns fährt und aufgrund des unzulässig eingebauten Einsatzhorns einen Unfall verursacht?

Vielen Dank für Antworten



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 02.02.2010 23:12 Oliv7er 7M., München
 02.02.2010 23:21 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 02.02.2010 23:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.02.2010 09:17 Oliv7er 7M., München
 03.02.2010 13:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.02.2010 00:17 Pete7r L7., Frankenberg

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