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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr mal anders/ War: Feuerwehrfrau nach Einsatz gekündigt12 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg608293
Datum07.02.2010 15:38      MSG-Nr: [ 608293 ]6815 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierIch mag die Idee nicht, dass man jemanden lobt oder gar auszeichnet, nur weil er einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt. Ich zahle auch meine Steuern und kriege dafür keine Plakette oder so einen Quatsch.
Ein Unternehmen, welches gegen gültiges Recht verstößt, sollte einfach für einen bestimmten Zeitraum
- von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden (das kann z.B. heute schon gemacht werden, wenn der Unternehmer rechtskräftig wegen Bestechung verurteilt ist)
- jeden Anspruch auf Subventionen, Steuererleichterungen etc. verlieren.



Nur mal so ein Gedankenspiel.
In quasi jedem Feuerwehrgesetz ist die Möglichkeit enthalten, jeden Bürger (altersberenzt) eine Gemeinde zum Dienst in der Feuerwehr zwagsweise zu verpflichten.
Diese Regelung die sich auch bei Novellierungen der Gesetze quasi unverändert hält beruht m.E. auf einem historischen (voridustriellen) Ansatz. Eben dem Gedanken, daß die Bürger einer Gemeinde sich auch überwiegend in dieser aufhalten, dort ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt haben.
Also war es früher eher selbstverständlich, dass die Handwerker eines Ortes in der Feuerwehr aktiv waren, da sie damit ihre eigenen Betriebe (gegenseitig) geschützt haben. Und die Bürger die "nur" dort wohnten eben sich selbst gegenseitig sowie ihr Hab und Gut.

Dieser Gedanke ist heute aber so nicht mehr haltbar, da oftmals zwischen Wohnort und Arbeitsort erhebliche Entfernungen liegen, das Eigentümerunternehmen immer seltener wird,...

Der Gedanke wäre nun, daß nicht nur einzelne Bürger zum Dienst in der FF verpflichtet werden können, sondern auch Unternehmen dazu verpflichtet werden können, geeignete (körperlich, geistig, Anwesenheit am Ort) Mitarbeiter für den Dienst in der Feuerwehr des Sitzes des Unternehmens/ Betriebsteils zu stellen. Die Anzahl ist abhängig von der Mitarbeiteranzahl am Standort. Ähnlich wie die Quote der Ersthelfer im Betrieb festgeschrieben wird.

Dann würde es sich für den Unternehmer sogar lohnen, einen FM einzustellen, da dieser bereits ausgebildet ist und weniger lange ausfällt, als ein MA der noch keine Feuerwehrvorerfahrung hat und erst noch die Ausbildungen durchlaufen muss.

Wenn ein Betrieb mehr MA in er FF hat als die Quote ihm vorschreibt, dann kann er diese Übererfüllung über einen Pool an andere Unternehmen "verkaufen".
Eine Untererfüllung (die nicht über den Pool ausgeglichen wird) wiederum wird mit einem hohen fünfstelligen Bußgeld belegt, so daß die "Motivationslage" stimmt.

Dieses Vorgehen würde m.E. der Lebenswirklichkeit im Bereich des Arbeitslebens eher Rechnung tragen, als nur den eizelnen Bürger zu verpflichten. Und die Diskussion der Freistellung für Feuerwehreinsätze wäre einfür alle Mal vom Tisch ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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 07.02.2010 15:02 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf Feuerwehrfrau nach Einsatz gekündigt
 07.02.2010 15:38 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 07.02.2010 18:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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