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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaModerne KFZ-Elektrik und Fw21 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW608440
Datum08.02.2010 12:51      MSG-Nr: [ 608440 ]10707 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Jörg HeckGibt wohl diverse Variationen.

Oh ja.

Neben den echten Keyless-Versionen (bei denen sich nur ein Transponder im Fahrzeug befinden muss) gibt es noch verschiedene Versionen mit "Schlüssel" (BMW, VW) oder Karte (Renault), die jeweils nicht in ein Schloss sondern nur in einen Leseschacht eingeführt werden.

Teilweise (z.B. Nissan) gibt es aber auch echte Keyless-Systeme, bei denen das klassische Zündschloss durch einen Drehschalter nachgebildet ist (und die Authentifizierung durch den Transponder erfolgt.

Teilweise (z.B. VW-Passat) ist das eine vom anderen auf Anhieb auch nicht zu unterscheiden.

Geschrieben von Jörg HeckGemein haben soweit ich das weiss alle, dass zum Starten des Motors Bremse und/oder Kupplung betätigt werden müssen. Wenn man also einen Motor ausschalten möchte, reicht es i.d.R. aus den Knopf einmal zu drücken. Will man die Zündung ausschalten, sollte man sich vergewissern, dass Sie noch an ist, denn wenn man ansonsten den Knopf betätigt schaltet man die Zündung auch wieder an.

Die klassische Stellung "Motor aus, Zündung an" ist bei diesen Systemen oft nicht regulär vorgesehen und nur über besondere Bedienschritte zu erreichen.

In der Stellung "Aus" startet der einfache Knopfdruck deswegen i.d.R. sofort den Motor und schaltet nicht erst die "Zündung an". Auf funktionierende Pedalsensoren würde ich mich nach einem entsprechenden Unfall auch nicht unbedingt verlassen wollen.

Mein Fazit ist für solche Systeme eher: Wenn der Motor aus ist, nicht dran manipulieren und darauf hoffen, dass die Steuergeräte sinnvoll programmiert sind. Selbst wenn man die Bedienung des vorliegenden (und als solches erkannten) Systems im Prinzip kennt, könnte man im Eifer des Gefechts leicht etwas ungewolltes verursachen.

BTW: den Transponder möglichst auch nicht aus dem Innenraum entfernen, das könnte die Steuergeärte zu irgendwelchen (im Zweifel: unerwünschten) Reaktionen veranlassen.

Gruß,
Henning



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