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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Sanitätsdienst durch Feuerwehr möglich? | 86 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 609459 | ||
Datum | 13.02.2010 18:06 MSG-Nr: [ 609459 ] | 17880 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Auszug aus dem §121 HGO ... da sollte man aber auch noch den Abs. 2 lesen: (2) Als wirtschaftliche Betätigung gelten nicht Tätigkeiten 1. zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, 2. auf den Gebieten des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Erholung, der Abfall- und Abwasserbeseitigung sowie 3. zur Deckung des Eigenbedarfs. ... Nr. 2 sollte hier unser Problem beinhalten -> ergo: Abs. 1 gegenstandslos ... und zum HBKG: Wäre die Frage, ob unser Problem hier unter "bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten" zu subsummieren ist, dann wäre der § 6 Abs. 3 zutreffend Gruss Gerhard | ||||
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