Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Mehrmaliges Befüllen nach Flaschentüv? | 20 Beiträge |
Autor | Detl8ef 8S., Püttlingen / Saarland | 609986 |
Datum | 16.02.2010 14:04 MSG-Nr: [ 609986 ] | 11729 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Hallo,
das liegt wieder an den Herstellervorgaben.
Flaschen für Atemschutzgeräte:
Verwendung nur am PA, Flasche als "Atemschutzgerät" gestempelt,Lackierung schwarz/weiße Schulter, signalgelber Flaschenkörper, TÜV spätestens nach 5 Jahren, Ventil nach EN 144, Ventil und Flasche als Bauart-Kombination zugelassen
Flaschen für Arbeitsgeräte:
Verwendung nur an Arbeitsgeräten, Flasche als Druckluftflasche gestempelt,Lackierung graue Schulter, grüner Flaschenkörper, TÜV spätestens nach 10 Jahren, Ventil nach EN 144
Wenn du es noch genauer wissen willst, melde dich.
Gruß kompromiduese
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