Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Löschwasser Einspeisstellen | 25 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Oelde / NRW | 610672 |
Datum | 20.02.2010 14:03 MSG-Nr: [ 610672 ] | 16384 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Feuerwehr
Auch wenn meine Antwort spät kommt, die vorherige Erklärung ist exakt richtig:
Nach DIN 14462 ist für jede Steigleitung eine eigene Einspeiseeinrichtung vorzusehen. Wenn also eine gemeinsame Steigleitung für Ober- und Untergeschoss errichtet wird, dann genügt auch eine Einspeisung.
Wichtig ist in diesem Fall nur, dass an der tiefsten Stelle eine Entleerung für die Löschwasserleitung eingeplant ist. Im Normalfall muss nach Norm die Entleerung geöffnet werden und soll dann im Brandfall durch die Feuerwehr verschlossen werden. Die Anordnung sollte daher mit der FW abgestimmt werden. Die Feuerwehr im Brandfall erst in den (eventuell selber brennenden) Keller zu schicken, damit die Leitungen gefüllt werden können ist nach meiner Meinung sinnfrei.
Ich empfehle daher grundsätzlich hydraulische Entleerungen vorzusehen. Diese öffnen automatisch, wenn ein Mindestdruck von 1 bar in der Leitung unterschritten wird. So wird an der Einspeisearmatur praktisch nach Einsatz druckentlastet und die Entleerung öffnet sich automatisch mit. Gleichzeitig schließt sie sich im Einsatzfall automatisch bei Befüllung der Steigleitung, was natürlich noch wichtiger ist.
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| 29.10.2009 13:56 |
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Stef7fi 7H., Langenfeld |
| 29.10.2009 15:16 |
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., München | |