DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Moin,
Geschrieben von Henning Koch
Wenn man als "Feuerwehr" weiss, dass die Prüfungen offensichtlich unvollständig gemacht werden (und das ggf. auch noch öffentlich mitteilt), wird man sich im Schadenfall nicht damit rausreden können, dass doch jemand anderes unterschrieben hat.
Jein. Das ist das Problem bei pfuschenden F(l)achkräften. Zunächst einmal ist nach praktisch allen relevanten Regelwerken der Prüfer selbst dafür Verantwortlich und zugleich weitestgehend freigestellt in seinem Ermessen die Regelungen auszulegen. Wenn man da von außen versucht reinruzureden muss man aufpassen, dass man damit nicht die Weisungsfreiheit unterläuft. Im dümmsten Fall wird es einem hinterher so hingedreht, dass man durch die unfreiheit des Prüfers selber die Verantwortung dafür übernimmt, weil man durch seine Vorgaben den Prüfer nur noch zu seinem Gehilfen degradiert hat. Eine haargenaue To Do List kann man dem Prüfer in den Regelwerken aber auch nicht vorschreiben, können sie doch immer nur verallgemeinernde Beschreibungen sein, nicht jede einzelne Individualität, die besonderes Vorgehen erfordert (bestes Beispiel das Moppelnetz: "legal" geprüfte Trommeln nach DIN VDE 0701-0702 können trotzdem zu zweit am Moppel einen so großen Schleifenwiderstand haben, dass die Abschaltung nicht erfolgt. Von dem Problem, dass mindestens eine Serie Moppel eines renomierten Herstellers im Umlauf ist, bei denen es sogar unter Normalbedingungen nicht funktioniert ganz abgesehen...). Was bei zu nahen Vorgaben in den Regelwerken herauskommt, sieht man an den angeblichen Fristen der BGV A3, die als solches nur Empfehlungen sind, von aller Welt aber als Verbindlich angesehen werden. gleiches Spiel mit der Fristempfehlung der FUK? GUV? - kann ja mal jeder selbst überlegen, ob die Kabelrommel auf dem 700 Einw.-TSF-W genauso beansprucht wird, wie die auf einem BF-HLF.
Die normale Fw bzw. Gemeinde hat erstmal keine Ahnung vom Strom. Kann man jetzt übelegen, ob eine Kommune mit ihren technischen Unterabteilungen wie Bauhof, Fw und Hausmeistern nicht gemäß BetrSichVO eine verantwortliche Elektrofachkraft bräuchte, die in diesem Fall die Unternehmerpflichten in Fachfragen wahrnimmt und damit stellvertretend für den Dienstherrn die Eignung der Prüfung absegnet oder verwirft. IMHO wird es hier seeehr dünn, wenn man die vEFK wegargumentieren will über Spitzfindigkeiten der "Beschäftigte"-Definition. Unter vernachlässigung aller Analogien und Schutzzweckbetrachtungen dieser Vorgaben mag man es für die FF selbst noch äußerst wackelig hinbekommen. Spätestens wenn man die Fw dann aber als Teil der Kommune siehts wird's düster mit dem dran vorbeimogeln.
Aber wie nun mit offensichtlich falschen Prüfungen verfahren? Wurden die Protokolle ausgehändigt? Was wurde als Prüfer in der Aussschreibung/Auftragsvergabe verlangt? Irgendwer oder befähigte Person im Sinne der TRBS 1203? Ob BetrSichV nun anzuwenden ist oder nicht - man kann sie ja immer noch eigenmächtig zum Bewertungsmaßstab für die Prüfereignung heranziehen, um dann wenigstens Argumentativ was gegen solcherlei Prüfpfusch in der Hand zu haben. Aber in diesem Fall? Bleibt eigneltich nur, die Prüfungen nochmal durchzuführen. Entweder vom gleichen Prüfer bzw. zumindest auf dessen Kosten, wenn man irgendwelche Handhabe gegen ihn hat oder notfalls auf eigene Rechnung. Alternativ beten, dass man nicht demnächst eine Selbsthilfegruppe mit den Kameraden aus Ko-Mü gründen kann... (was nun keineswegs eine (Mit)Schuldzuweisung an die dortigen sein soll, nach meinem bisherigen Kenntnisstand haben sie sich wenig vorzuwerfen)
Bleibt das Problem, was man nun praktisch gegen solche Alibiprüfungen tun kann. Eine Möglichkeit wäre, mindestvorgaben der durchzuführenden Messungen/Prüfschritte als Teil der Auftragsvergabe zu definieren und die Auflage, diese alle in die Bewertung des Prüfergebnisses mit einzubeziehen. Zusätzlich muss aber ebenso deutlich definiert sein, dass der Prüfer in der Beurteilung des Ergebnisses frei ist. Man kann ihm aber durchaus auferlegen, Grenzwerte überschreitende Ergebnisse und ihre Berücksichtigung stichhaltig zu begründen. Ebenso nicht herangezogene oder für nicht durchführbar erklärte Prüfschritte, Weiter als anzuwendende Grundlagen ausdrücklich die Beachtung (Spielraum lassen diese de Prüfer ja immer noch) einschlägigen VDEs, BGV/GUV-Vorgaben sowie die Infos der FUK (Nds hat da was zum Moppel prüfen...)
Oder man sorgt selbst dafür, meinetwegen auf Kreisebene, dass dort in der FTZ ein oder zwei Hansel sitzen, die wirklich Ahnung davon haben, was sie Prüfen, wie sie den Vorgaben nach Prüfen müssen und was es da alles für Besonderheiten für die Fw gibt. Müsste man bei ehrlicher Betrachtung eigentlich ein eigenes Fortbildungsmodul draus machen, aujfbauend auf der "normalen" Qualifikation zur "befähigten Personen", wenn man alle Fw-spezifischen Details vermitteln will. Anbieter bei Bedarf per PN...
Gruß,
Thorben
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