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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | AU-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge Wo ist es geregelt? | 16 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 612678 | ||
Datum | 04.03.2010 22:54 MSG-Nr: [ 612678 ] | 10073 x gelesen | ||
Hm, noch verwirrter... Geschrieben von Henning Koch Die StVO ist dafür nicht zuständig, sondern die StVZO. Klar, meinte ich, sorry Geschrieben von Henning Koch Die für Feuerwehren interessante Regelung in §29 ist übrigens wortgleich mit der im (weggefallenen) §47a (*). Daher hat sich mit dem Wegfall des §47a an der Befugnis der Länder bezüglich der Untersuchungen nichts geändert. Geschrieben von Henning Koch (*) "Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes Geschrieben von Henning Koch Seit dem 01.01.2010 ist die AU (incl. aller Rechtsgrundlagen) entfallen und die Untersuchung von Motormanagement und Abgasanlage (UMA) ist Teil der Hauptuntersuchung. Ixh interpretierte dies so, dass es keine Ausnahmen mehr gibt... | ||||
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